Wir über uns – Freundeskreis „Sammler der PIN Mail“

 

 

 

 

Wir über uns

 

Vorstand

 

Satzung

 

Mitteilungsblatt

 

Literatur

 

Satzung

 

S a t z u n g

Freundeskreis Sammler der PIN Mail

 

(gültig seit dem 10. November 2007)

 

1.         Name und Treffen

 

1.1      Wir führen den Namen “Freundeskreis Sammler der PIN Mail“, Kurzform: FK PIN; nachfolgend in dieser Satzung als FK PIN  bezeichnet.

1.2      Der FK PIN hat seinen Sitz in Berlin.

1.3      Die Sammlerfreunde des FK PIN treffen sich in der Regel einmal im Monat. Ort, Zeit und Datum gibt der Vorstand bekannt.

1.4      Die Teilnahme an Veranstaltungen des FK PIN erfolgt auf eigenes Risiko.

 

2.         Zweck und Haftung

 

2.1      Der FK PIN ist ein nicht eingetragener und nichtrechtsfähiger Verein.

2.2      Der FK PIN verfolgt keine wirtschaftlichen, parteipolitischen und reli­giösen Interes­sen; insbesondere besteht keine Gewinnerzielungsabsicht.

2.3      Die Haftung des FK PIN ist auf das Vereinsvermögen beschränkt. Beim Abschluss von Verträgen ist auf diese Haftungsbeschränkung ausdrücklich hinzuweisen.

2.4      Zweck des FK PIN ist u. a.

- die Förderung und Pflege der Philatelie, insbesondere der mo­dernen Privatpost,

- die Verbreitung philatelistisches Gedankengut und

- die Durchführung von philatelistischen Veranstaltungen.

2.5      Der FK PIN unterstützt die philatelistischen Interessen der Sammlerfreunde und fördert den phila­teli­stischen Nachwuchs.

2.6      Der FK PIN gibt jährlich 1 - 3-mal ein Mitteilungs­blatt heraus. Nach der Zahlung der Jahresumlage wird es den Mitgliedern kostenlos zugesandt.

 

3.         Beginn und Ende der Mitgliedschaft

 

3.1      Mitglied kann jede natürliche Person werden.

3.2      Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorsitzenden zu beantragen. Die Aner­ken­nung der Satzung und die gegenseitige Einhaltung des Datenschutzes gelten mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag als vollzogen.

3.3      Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand und informiert die Sammlerfreunde.

3.4      Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ersten des Monats, für den sie beantragt wurde.

3.5      Zu Ehrenmitgliedern können Sammlerfreunde oder Personen ernannt werden, die  sich um den FK PIN oder um die Philatelie verdient gemacht haben. Der Vorstand beschließt darüber mit einfacher Mehrheit. 

3.6      Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss oder durch Tod.

3.7      Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er wird zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres wirksam.

3.8      Mitglieder, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Satzung des FK PIN ver­stoßen, können ausgeschlossen werden. Das gilt ebenso für Mitglieder, die über­wiegend kom­mer­zielle Interessen und Ziele verfolgen, die sich mit den Zielen des FK PIN nicht vereinbaren lassen, bzw. die hauptsächlich mit einer Gewinner­zie­lungsabsicht handeln. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehr­heit. Diese Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


 

4.         Umlage

 

4.1      Die Jahresumlage beträgt 15,- Euro.

4.2      Änderungen der Umlagenhöhe werden durch die anwesenden Mitglieder auf der Jahreshaupt­ver­sammlung beschlossen.

4.3      Die Jahresumlage ist bis zum 31. März eines jeden Jahres in der jeweils aktuellen Höhe zu begleichen.

4.4      Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Umlage befreit.

 

5.         Organisation des Freundeskreises – Vorstand, JHV, Wahl

 

5.1      Einmal im Jahr findet eine Jahreshauptversammlung (JHV) statt, zu der mit einer Frist von 4 Wochen eingeladen wird.

5.2      Der FK PIN wird vom Vorstand geleitet. Dieser wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zur Wahlveranstaltung anwesend sind. Beim Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern können bis zur Nachwahl auf der nächsten Jahreshauptversammlung andere Sammler­freunde aus dem FK PIN in den Vorstand kooptiert werden.

5.3      Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (seinem Stell­vertreter) und drei weiteren Mitgliedern zusammen. Zum erweiterten Vorstand können zwei Sammlerfreunde des FK PIN zur fachlichen Beratung gewählt oder vom Vorstand bestimmt werden.

5.4      Der Vorstand beschließt eine Arbeitsrichtlinie zur Verwendung der Umlagemittel.

5.5      Der Vorstand organisiert in geeigneter Weise die Abgabe philatelistischer Materia­lien, die ihm zur Verfügung stehen.

5.6      Die Mitglieder des Vorstandes haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

6.         Prüfung der Verwendung der Umlagemittel

 

6.1      Die Prüfung der Verwendung der Umlagemittel erfolgt einmal im Kalenderjahr für das vorangegangene Kalenderjahr.

6.2      Für die Kassenprüfung werden von den Mitgliedern zwei Kassenprüfer (Revisoren) gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vor­stand innehaben.

 

7.         Auflösung und Liquidation

 

7.1      Die Auflösung des FK PIN kann nur auf einstimmigen Antrag des Vorstandes und durch Bestätigung durch die Sammlerfreunde mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen erfolgen. Eine Briefabstimmung ist zulässig.

7.2      Sachmittel und Umlagemittel werden nach Auflösung dem ’Landesring Berlin-Bran­den­burg der Deutschen Philatelisten-Jugend e.V.’ zugeführt.

 

8.         Änderung der Satzung und Inkrafttreten

 

8.1      Anträge zur Änderung der Satzung müssen 8 Wochen vor der JHV bei dem Vor­stand eingereicht werden. Der Beschluss über eine Änderung erfolgt mit einfacher Mehrheit auf der JHV.

8.2      Diese Satzung wurde auf dem Treffen des FK PIN am 10. November 2007 be­schlos­sen. Sie tritt unmittelbar mit dem Beschluss in Kraft.

 

 

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