Satzung
S a t z u n g
Freundeskreis Sammler der PIN Mail
(gültig seit dem 10.
November 2007)
1. Name und Treffen
1.1 Wir führen den Namen
“Freundeskreis Sammler der PIN Mail“, Kurzform: FK PIN; nachfolgend
in dieser Satzung als FK PIN
bezeichnet.
1.2 Der
FK PIN hat seinen Sitz in Berlin.
1.3 Die Sammlerfreunde des FK PIN
treffen sich in der Regel einmal im Monat. Ort, Zeit und Datum gibt
der Vorstand bekannt.
1.4 Die
Teilnahme an Veranstaltungen des FK PIN erfolgt auf eigenes Risiko.
2. Zweck
und Haftung
2.1 Der
FK PIN ist ein nicht eingetragener und nichtrechtsfähiger Verein.
2.2 Der
FK PIN verfolgt keine wirtschaftlichen, parteipolitischen und religiösen
Interessen; insbesondere besteht keine Gewinnerzielungsabsicht.
2.3 Die
Haftung des FK PIN ist auf das Vereinsvermögen beschränkt. Beim
Abschluss von Verträgen ist auf diese Haftungsbeschränkung
ausdrücklich hinzuweisen.
2.4 Zweck
des FK PIN ist u. a.
- die Förderung und Pflege der Philatelie,
insbesondere der modernen Privatpost,
- die Verbreitung philatelistisches Gedankengut
und
- die Durchführung von philatelistischen
Veranstaltungen.
2.5 Der
FK PIN unterstützt die philatelistischen Interessen der
Sammlerfreunde und fördert den philatelistischen Nachwuchs.
2.6 Der
FK PIN gibt jährlich 1 - 3-mal ein Mitteilungsblatt heraus. Nach der
Zahlung der Jahresumlage wird es den Mitgliedern kostenlos zugesandt.
3. Beginn
und Ende der Mitgliedschaft
3.1 Mitglied
kann jede natürliche Person werden.
3.2 Die Mitgliedschaft ist schriftlich
beim Vorsitzenden zu beantragen. Die Anerkennung der Satzung und
die gegenseitige Einhaltung des Datenschutzes gelten mit der
Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag als vollzogen.
3.3 Über
die Aufnahme entscheidet der Vorstand und informiert die
Sammlerfreunde.
3.4 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem
Ersten des Monats, für den sie beantragt wurde.
3.5 Zu
Ehrenmitgliedern können Sammlerfreunde oder Personen ernannt werden,
die sich um den FK PIN oder um
die Philatelie verdient gemacht haben. Der Vorstand beschließt
darüber mit einfacher Mehrheit.
3.6 Die
Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss oder durch Tod.
3.7 Der Austritt ist gegenüber dem
Vorstand schriftlich zu erklären. Er wird zum 31.12. des laufenden
Kalenderjahres wirksam.
3.8 Mitglieder, die vorsätzlich oder
grob fahrlässig gegen die Satzung des FK PIN verstoßen, können
ausgeschlossen werden. Das gilt ebenso für Mitglieder, die überwiegend
kommerzielle Interessen und Ziele verfolgen, die sich mit den
Zielen des FK PIN nicht vereinbaren lassen, bzw. die hauptsächlich
mit einer Gewinnerzielungsabsicht handeln. Über den Ausschluss
entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Diese Entscheidung
ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Umlage
4.1 Die Jahresumlage beträgt 15,-
Euro.
4.2 Änderungen
der Umlagenhöhe werden durch die anwesenden Mitglieder auf der
Jahreshauptversammlung beschlossen.
4.3 Die
Jahresumlage ist bis zum 31. März eines jeden Jahres in der jeweils
aktuellen Höhe zu begleichen.
4.4 Ehrenmitglieder sind von der
Zahlung der Umlage befreit.
5. Organisation
des Freundeskreises – Vorstand, JHV, Wahl
5.1 Einmal
im Jahr findet eine Jahreshauptversammlung (JHV) statt, zu der mit
einer Frist von 4 Wochen eingeladen wird.
5.2 Der
FK PIN wird vom Vorstand geleitet. Dieser wird auf die Dauer von vier
Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zur
Wahlveranstaltung anwesend sind. Beim Ausscheiden von
Vorstandsmitgliedern können bis zur Nachwahl auf der nächsten
Jahreshauptversammlung andere Sammlerfreunde aus dem FK PIN in den
Vorstand kooptiert werden.
5.3 Der
Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (seinem
Stellvertreter) und drei weiteren Mitgliedern zusammen. Zum
erweiterten Vorstand können zwei Sammlerfreunde des FK PIN zur
fachlichen Beratung gewählt oder vom Vorstand bestimmt werden.
5.4 Der
Vorstand beschließt eine Arbeitsrichtlinie zur Verwendung der
Umlagemittel.
5.5 Der Vorstand organisiert in
geeigneter Weise die Abgabe philatelistischer Materialien, die ihm
zur Verfügung stehen.
5.6 Die
Mitglieder des Vorstandes haften nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
6.
Prüfung der
Verwendung der Umlagemittel
6.1 Die
Prüfung der Verwendung der Umlagemittel erfolgt einmal im Kalenderjahr
für das vorangegangene Kalenderjahr.
6.2 Für
die Kassenprüfung werden von den Mitgliedern zwei Kassenprüfer
(Revisoren) gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand innehaben.
7. Auflösung
und Liquidation
7.1 Die Auflösung
des FK PIN kann nur auf einstimmigen Antrag des Vorstandes und durch
Bestätigung durch die Sammlerfreunde mit einer Mehrheit von
mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen erfolgen. Eine
Briefabstimmung ist zulässig.
7.2 Sachmittel
und Umlagemittel werden nach Auflösung dem ’Landesring Berlin-Brandenburg
der Deutschen Philatelisten-Jugend e.V.’ zugeführt.
8. Änderung
der Satzung und Inkrafttreten
8.1 Anträge
zur Änderung der Satzung müssen 8 Wochen vor der JHV bei dem Vorstand
eingereicht werden. Der Beschluss über eine Änderung erfolgt mit
einfacher Mehrheit auf der JHV.
8.2 Diese
Satzung wurde auf dem Treffen des FK PIN am 10. November 2007 beschlossen.
Sie tritt unmittelbar mit dem Beschluss in Kraft.
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